atzen gelten als Kleintiere. Wenn der Mietvertrag die Tierhaltung nicht verbietet, ist die Tierhaltung kein Problem und muss keine ausdrückliche Erlaubnis haben. Folgende Dinge müssen jedoch beachtet werden:
a) Die Katzen sollte ohne Zustimmung nicht den Hausflur benutzten
b) Die anderen Mieter dürfen nicht belästigt werden.
c) Die Wohnung darf in ihrem "roh" Zustand nicht beschädigt werden (Türrahmen, Boden etc
d) Die Zahl der Katzen darf nicht unbegrenzt sein, eine Katzenanzahl die dem Tierschutz widerspricht muß auch ein Vermieter nicht dulden. Die Grenze ist nicht genau festgelegt, aber 6 Katzen auf 60qm wären ganz sicher zuviel.